Sechs Prüfungen vor der Auftragsbestätigung
Der Importeur bleibt für die Anforderungen verantwortlich, die für die konkrete Ware und den Zielmarkt gelten. Nutzen Sie diese Seite als Planungsablauf, nicht als Rechts- oder Zollberatung.
1. Produkt und Handelsweg klassifizieren
Ermitteln Sie die richtige Warentarifnummer, das Ursprungsland, das Bestimmungsland und den Verwendungszweck. Prüfen Sie Zölle, Beschränkungen, Genehmigungen und Dokumentationsanforderungen über Access2Markets oder mit dem Zollvertreter des Importeurs.
2. Rollen bei der Einfuhr klären
Vereinbaren Sie, wer als Importeur im zollrechtlichen Sinne handelt, wer Zoll- und Pflanzengesundheitsanmeldungen einreicht, welche Grenzkontrollstelle genutzt wird und welche Partei Kontrollen, Gebühren und Freigabe übernimmt.
3. Pflanzengesundheitsanforderungen prüfen
Klären Sie, ob die Ware ein Pflanzengesundheitszeugnis, Zusatzerklärungen, eine Behandlung vor der Ausfuhr oder besondere Erklärungen zur Schädlingsfreiheit benötigt. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Produkt und können sich ändern.
4. Rückstands- und Lebensmittelsicherheitsplan abstimmen
Stimmen Sie das Prüfprogramm des Käufers auf die aktuellen EU-Rückstandshöchstgehalte ab. Legen Sie Probenahme, Labor, Rückverfolgbarkeit, Loskennzeichnung und das Vorgehen bei Ergebnissen außerhalb der Spezifikation fest.
5. Güteklasse, Kennzeichnung und Verpackung abstimmen
Vereinbaren Sie Güteklasse, Kaliber, Toleranzen, Ursprungskennzeichnung, Loskennzeichnung, Nettogewicht, Käuferetiketten und Verpackung. Frischprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen die geltenden Vermarktungsnormen erfüllen.
6. Dokumente und Grenzabfertigung abschließen
Gleichen Sie Rechnung, Packliste, Beförderungspapier, Ursprungsnachweise, Pflanzengesundheitsunterlagen und jeden erforderlichen TRACES-Eintrag miteinander ab. Planen Sie vor dem Weitertransport genügend Zeit für Dokumenten-, Nämlichkeits- und Warenkontrollen ein.
Die Anforderungen sind warenspezifisch. Bestätigen Sie vor dem Versand den aktuellen Stand mit dem Importeur, dem Zollvertreter und der zuständigen Pflanzengesundheitsbehörde.

